FUNCASCADE
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TLAKO´S Musikschule
TLAKO´S Musikschule

Gebühren der Musikschule

 

Gültig ab 17.04.2023 bis 22.06.203

 

Für die Teilnahme am Unterricht werden monatliche Gebühren gemäß dieser

Satzung erhoben. Die Unterrichtsgebühren sind auch in den Ferien sowie den

sonstigen schulfreien Tagen und den gesetzlichen Feiertagen zu bezahlen. Die Unterrichtsgebühren sind im Voraus für den Monat zu entrichten.

 

 

 

Anlage zur Benutzungsordnung

 

§ 1 Gebührenübersicht

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule werden monatliche Gebühren

gemäß dieser Satzung erhoben.

Die Unterrichtsgebühren sind der zwölfte Teil der Jahresgebühr. Diese sind monatlich zu entrichten.

 

Unterrichtsfrei richtet sich nach der Schulferienregelung in NRW und nach den gesetzlichen Feiertagen.

 

Die Verpflichtung zur Leistung der Unterrichtsgebühr bleibt davon unberührt.

 

Die Unterrichtsgebühren sind im Voraus für den Monat zu entrichten. Anderslautende Regelungen gelten nur nach Absprache mit dem Schulpersonal.

 

§ 2 Gebührensätze

I. Die Schulgebühren betragen je SchülerIn pro Monat:

(siehe folgende Tabelle 17.04.2023   bis 22.06.2023

 

a.) Gruppenunterricht (pro Person wöchentlich 45 Min.)                      55,--€             pro Monat

 

b.) Gruppenunterricht (pro Person wöchentlich 30 Min.)                     keine 35,--€              pro Monat

 

c.) Einzelunterricht      (pro Person wöchentlich 30Min.)

65,--€             pro Monat

                          

d.) Einzelunterricht (wöchentlich 45 Min.)                                      

95,--€             pro Monat      

              

e.) Musiktheorie                                                                                  18,--€                         pro Unterricht    

 

I. Geschwisterermäßigung

Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie die Musikschule, so sind

 

für das erste Kind                        100%

für das zweite Kind                        80%

für das dritte Kind                          50%

jedes weitere Kind                          30%

 

des Schulgeldes zu entrichten.

Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Anmeldedatum der Kinder.

 

 

II. Sozialermäßigung

Begabte und fleißige Schüler und Schülerinnen, bei denen die Erhebung der

Musikschulgebühren eine wirtschaftliche Härte bedeutet, können auf Antrag ganz

oder teilweise von der Zahlung der Gebührenschuld befreit werden.

 

§ 3 Zuschläge

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§ 4 Inkrafttreten

Diese Änderung der Gebührenordnung tritt zum 17.April 2023 in Kraft. Sie gilt bis zum 22.06.2023.

 

 

§ 5 Besondere Vereinbarungen

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